1. Beim Kaufen einer neuen Yacht innerhalb der EU wie Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich usw. bekommt man eine unbeschränkte Garantie von 6 Monaten, und beschränkt auf 2 Jahre. Bei einem Import aus einem Land wie den USA, Indien, China usw. überträgt sich die Garantie auf den Verkäufer, was aber erhebliche Probleme mit sich bringt, denn bei einer Luxus Yacht können kleine Händler die Garantieleistungen aus finanziellen Gründen oft nicht leisten. Man ist dann von der Kulanz der Werft abhängig. Schiffswerften welche sich einen Namen gemacht haben, sind in der Regel bereit für ihre Fehler geradezustehen, schließlich kann man sich schlechte Schlagzeilen bei der heutigen Konkurrenz nicht leisten. Bei der Auswahl eines Produkts sollte man also nicht nur auf den Preis, sondern auch ein Auge auf den Hersteller werfen.
2. In jedem Fall sollte man sich informieren, ob im Preis bereits die Einfuhr Umsatzsteuer von 19% plus Zollgebühr 1,7% mit enthalten ist. Die Zollgebühr entfällt bei einer Yachtlänge ab 12 Meter.
3. In vielen Ländern ist die Einhaltung einer einheitlichen CE Richtlinie eine Selbstverständlichkeit, beispielsweise beim Yachtbau in der EU. Anders sieht es bei einem Import aus dem Ausland aus wie den USA, China usw. Eine Nachzertifizierung würde um die 1500 – 2000 Euro kosten. Bei wirklich teuren Yachten wären diese Kosten aber wohl als “Peanuts” zu bezeichnen, sollten aber der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
6. Beim Yachtkauf sollte man auch seine eigenen finanziellen Verhältnisse überprüfen, denn bei traumhaften Luxusyachten gibt man auch gerne mal mehr Geld aus, als man zur Verfügung hat.
7. Bei gebrauchten Yachten, egal ob Motor oder Segelyacht, sollte man sich immer selber persönlich vor Ort von dem Zustand überzeugen. Fotos können manchmal extrem täuschen.
8. Bei Yachtverkäufen im Ausland niemals alleine zum Treffpunkt reisen, und keinesfalls den kompletten Kaufpreis oder eine Anzahlung in Bar mitnehmen. Sonst könnte man schnell an Betrüger geraten.
9. Beim Kaufen von gebrauchten Yachten von Privat gibt es keine Garantie, sondern man kauft wie besehen. Beim Kaufen vom Händler gibt es die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
10. Selbstverständlich benötigt man alle Papiere für den Kauf der gebrauchten Yacht. Dazu muss man die Bootspapiere auf den Käufer umschreiben lassen, ansonsten ist man lediglich Besitzer aber nicht Eigentümer. Der Kaufvertrag ist ebenfalls wichtig, genauso wie die Information ob noch andere Personen Rechte an der Yacht besitzen.
11. Ob neue oder gebrauchte Yacht, in jedem Fall sollte man sofort eine Probefahrt machen, um mögliche Mängel zu entdecken. Zum Beispiel bei der Steuerung, Motor, usw.
12. Bei wirklich teuren gebrauchten Yachten sollte man vor dem Kauf den tatsächlichen Marktwert von einem Gutachter schätzen lassen. Vorteilhaft wäre, wenn bereits ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
13. Auf sein Bauchgefühl und die Vernunft hören. Kommt einem irgendwas komisch vor, dann lieber die Finger davon lassen. Gerade beim Verkauf von gebrauchten Yachten gibt es viele Betrüger. Teurer aber auch deutlich sicherer ist immer der Neukauf bei einer seriösen Werft. Eine Garantie gibts dann als Bonus noch dazu, wenn man innerhalb der EU wie Deutschland, Italien, … kauft.
14. Der Erwerb von gestohlenen Yachten ist NICHT möglich, mit anderen Worten wäre das Geld dann weg. Um das zu verhindern, sollte man sich genau über Herstellungsnummern auf dem Rumpf, dem Motor und den Papieren informieren.
15. Verdächtige Indizien beim Verkäufer sind das verlangen von Barzahlung, schlecht erreichbar, keine wirkliche Kontaktadresse, …
16. Erst wenn die Yacht zu 100% bezahlt ist, wird sie in der Regel von der Werft ausgeliefert. Deswegen ist eine sichere Finanzierung so wichtig. Selbst bei 99% bleibt die Werft Eigentümer. Seriöse Werften bieten aber auch Eigentumsübertragungen entsprechend dem Baufortschritt und Zahlungsstand an.
17. Steht die Werft selber in dem Kaufvertrag, dann sollte man auch direkt und nicht an den Händler überweisen. Wenn es schlecht läuft, dann kommt das Geld nicht an, und man bekommt seine Yacht von der Werft nicht ausgeliefert.
18. Immer eine Schiffswerft wählen, welche es schon viele Jahre auf dem Markt gibt.
19. Der Fertigstellungs und Liefertermin sollte vertraglich fest vereinbart werden, ansonsten bindet man sein investiertes Geld zu lange, was ein Risiko darstellen kann. Bei Nichteinhaltung muß eine Konventionalstrafe festgelegt werden.
20. Ein Teakdeck wird bei der Nutzung der Yacht in warmen Gegenden sehr heiss und unangenehm. Zudem gibt es weitere Nachteile, welche gegen die Anschaffung sprechen. Zum Beispiel ergraut es unter UV Strahlung und Meerwasserkontakt schnell. Auch aus Umweltschutzgründen sollte man eher verzichten, und nach einer Alternative bzw. besseren Lösung suchen. Nebenbei sind die Kosten für Teakholz ebenfalls sehr hoch.