1. Bezahlung über ein Escrow / Treuhandkonto: Dabei überweist man das Geld an eine dritte Partei, welche das Geld sicher bis zur Warenlieferung verwahrt. Erst nach Erhalt der Ware bekommt der Hersteller sein Geld überwiesen. Man signalisiert somit als Käufer seine Liquidität und der Verkäufer seine Seriösität, indem er dem Treuhandservice zustimmt. Achtung: Bei diesem Service sollte man sich an seriöse Anbieter wenden, welche bereits lange Zeit auf dem Markt bestehen und mit bekannten Unternehmen zusammenarbeiten, wie …
www.iloxx.de ( Deutsch ), benutzt sogar Ebay, daher sollte es sicher sein
www.escrow.com ( Englisch ), benutzt sogar Ebay, daher sollte es sicher sein
5. Yachttransport organisieren: Beim Yachttransport keine Experimente machen, damit die Yacht schnell und sicher an das Ziel kommt. Gerne übernehmen wir diesen Part für Sie im Rahmen eines kompletten Yachtimports.
6. CE Zertifizierung: Damit ein Wasserfahrzeug in Deutschland und anderen internationalen Gewässern fahren darf, benötigt man eine CE Zertifizierung für die Yacht. Falls nicht vorhanden, kann man aber eine nachträgliche Zertifizierung vornehmen lassen, was knapp 1500 – 2000 Euro kostet. Verglichen mit dem Kaufpreis einer hochwertigen Yacht sicherlich ein “Klacks”. CE – Zertifizierung bei www.geforce-engineering.de
7. Gutachten bei einer gebrauchten Yacht anfordern: Möchte man seine Yacht versichern, dann benötigt man ein Gutachten um den Wert zu schätzen. Daran bemisst sich nämlich der Betragssatz und die Deckungssummen im Falle von Schäden.
8. Papiere für die Zulassung in Deutschland: Will man nur deutsche Seeschifffahrtsstrassen benutzen, dann genügt in der Regel der Kaufvertrag und Schiffsbrief ( im Prinzip wie der KFZ Brief für Autos ). Eine Zulassung ist für deutsche Sportboote nur für deutsche Binnenschifffahrtsstrassen nötig. Besser ist allerdings ein Flaggenzertifikat, welches auch in anderen Staaten als Eigentumsnachweis anerkannt ist.
9. Hilfe vom Hersteller beim Yachtkauf: Die Hersteller sind normalerweise bei den Papieren behilflich, schließlich möchten sie ja auch eine teure Yacht verkaufen. Seine Fragen bezüglich Steuer, Zoll, Vertrag, Registrierung im Schifffahrtsregister, etc. bekommt man dort schnell beantwortet.
10. Garantie von Yachten aus der EU: Laut EU Recht hat der Kunde und Käufer einer neuen Yacht eine Garantie auf das Produkt. Diese liegen bei uneingeschränkt 6 Monaten und eingeschränkt bis zu 2 Jahren. Beim Kauf / Import einer einer Yacht ausserhalb der EU wie Amerika, China, Schweiz, etc. hat man diese Garantie nicht, sondern kann höchstens auf Kulanz hoffen.
11. Gefälschte Papiere bei gebrauchten Yachten: Bei gebrauchten Motor oder Segelyachten sollte man stets etwas Mistrauisch sein, denn auch gefälschte Papiere sind im Umlauf und werden eingesetzt, um gutgläubige Kunden zu täuschen. Es geht um viel Geld, deshalb muss man Vorsichtig sein. Eigentümer einer gestohlenen Ware kann man laut Gesetz nicht sein, lediglich Besitzer.